Grenzen der Homöopathie

  • Wenn eine Operation unumgänglich ist

nach einem Unfall, bei intensivmedizinischer Betreuung, bei Knochenbrüchen, grossen Nieren- oder Gallensteinen, oder bei stark deformierten Gelenken wie bei Arthrose
– da kann die Homöopathie den geschädigten Organismus unterstützen oder zur Schmerzlinderung eingesetzt werden.

  • Wenn Gewebe abgestorben ist oder Organe nicht mehr arbeiten

Endstadium bei Leberzirrhose, Niereninsuffizienz (Dialyse-Patienten), Lungenfibrose, Schilddrüsenzerstörung, z.B.: durch Bestrahlung, Krebs mit Metastasen
– hier kann die Homöopathie nicht mehr Heilen, aber durch die Linderung der Symptome die Lebensqualität verbessern.

  • Patienten mit nur noch geringer Lebenskraft

kurz vor dem Tod, irgendwann sind die letzten Stunden gekommen, daran ändert auch die Homöopathie nichts. In diesen schweren Stunden kann die Homöopathie helfen, dass der Kranke ruhiger wird, weniger Schmerzen hat und die Lebenssituation besser akzeptieren kann.

 

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